§1 Gültigkeit des Gesetzes

Die erlassenen Gesetze gelten auf dem gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraumes und des Seengebietes, worunter jegliche Gewässer im Staate sowie das gesamte Meer fallen. Ausgenommen hiervon ist das Meeresgebiet nördlich des Fischerdorfes.

§2 Voraussetzung für eine Erlaubnis

1. Es muss ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden

2. Ein gültiger kleiner Erste Hilfe Schein

3. Eine gültige Bürgerschaft im Staat

4. Ein gültiger Führerschein

§3 Fahrerlaubnis

1. Jeder, der ein Fahrzeug in Kraft setzt, muss einen kleinen gültigen Erste Hilfe Schein besitzen sowie den richtigen Führerschein dafür, dafür benötigt man einen Personalausweis

2. 2-RAD Führerschein: Als 2 Rad gelten Motorräder und Fahrzeuge diese 2 Räder besitzen

3. 4-RAD Führerschein: Als 4 Rad gelten alle PKWS und Transporter oder Fahrzeuge die 4 Räder besitzen

4. Fluglizenz: Als Fluglizenz gelten Fahrzeuge die Abheben können, wie zum Beispiel Helikopter und Sportflugzeug

§4 Straßenbenutzung für Fahrzeuge

1. Kraftfahrzeuge oder Zweiräder sind nur mit dem dafür vorgesehen Führerschein zu führen

2. In dem Staat Pizzaland ist Rechtsverkehr

3. Das Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist verboten und wird mit einer Strafe der Polizei bestraft

§5 Geschwindigkeit

Am Hauptplatz gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Schritt Tempo

§6 Überholen

1. Man darf nur Links überholen

2. Überholen darf man nur wenn keine behinderung des Gegenverkehrs stattfindet

3. Beim überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden

§7 Halten und Parken

1. Das Halten ist unzulässig

1. an engen und unübersichtlichen Straßenstellen,

2. im Bereich von scharfen Kurven,

3. auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen,

4. vor Feuerwehrzufahrten

5. in Tunneln

2. Wer sein Fahrzeug verlässt und nicht einparkt parkt das Fahrzeug automatisch nach 15 Minuten ein und kann bei der nächsten Garage abgeholt werden

§8 Fahren unter Einfluss von berauschenden Mitteln

Wer mit Alkohol oder Drogenkonsum Auto fährt oder Sonstige Kraftfahrzeuge in Bewegung setzt muss wenn er erwischt wird mit einer Geldstrafe rechnen

§9 Fahrerlizenz

1. Die Polizei darf dir die Fahrerlizenz entnehmen wenn du dich nicht richtig am Straßenverkehr verhältst oder unter anderen Einfluss stehst

2. Wenn die Fahrer Lizenz entzogen wurde darfst du und bist nicht berechtigt ein Kraftfahrzeug zu fahren

3. Es muss immer die Fahrerlizenz vorlieg Bar sein

§10 Abschleppen

1. Abschleppen

1. Sollte dein Fahrzeug falsch parken oder sonstiges behindern darf der ADAC es mit sofortiger Wirkung abschleppen

2. Wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde kannst du es beim ADAC aus der Garage mit dem Orangen Hütchen drauf für 250 Euro ausparken

§11 Verbotene Kraftfahrzeugrennen

1. Es dürfen in der Stadt sowie auf allen Staatlichen Straßen keine Rennen gefahren oder veranstaltet werden, wenn das aber trotzdem zu treffen sollte wird die Polizei eine Strafe für die jeweiligen Veranstalter aussprechen

2. Ein Rennen ist nur erlaubt wenn es von der Stadtverwaltung genehmigt wurde oder es an der Go Kart Bahn staat findet

§12 Kofferraum

1. Pflicht ist ein min. 1 Kleinen Verbandskasten, sowie min. 1 Werkzeugkasten im Kofferraum mitzuführen 

2. Im Kofferraum dürfen keine Illegalen Gegenstände transportiert werden, der Kofferraum wird im Falle einer polizeilichen Maßnahme wie die eigenen Hosentaschen gewertet. 

§1 Abschnitt

  1. Das Fliegen mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist untersagt.
  2. Das Fliegen unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol ist strikt verboten.
  3. Jegliches Handeln, das ein Luftfahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährdet oder zu einer potenziellen Gefahr führen könnte, ist strengstens untersagt.
  4. Das Werfen oder Abwerfen von Gegenständen oder giftigen Substanzen ist verboten.
  5. Das Fliegen mit illegalen Substanzen wie Drogen oder explosiven Materialien ist untersagt.

 

§2 Abschnitt

  1. Beim Fliegen ist ein Flugführerschein sowie eine Erste-Hilfe-Schulung erforderlich.
  2. Ein Fallschirm und ein kleiner Medikamentenkasten müssen mitgeführt werden.
  3. Für jede Person an Bord muss ein Fallschirm verfügbar sein.
  4. Personen, die gesundheitliche Einschränkungen haben, die das Fliegen beeinträchtigen könnten, dürfen nicht fliegen. Es ist erforderlich, dass der Pilot sich in guter körperlicher Verfassung befindet, um das Flugzeug zu führen.

§3 Abschnitt

  1. Das Starten und Landen darf ausschließlich auf Flughäfen und Landebahnen erfolgen, nicht an beliebigen Orten in der Stadt.
  2. Das Fliegen in einer Höhe von weniger als 130 Metern über dem Boden ist nicht gestattet.
  3. Gefährliche Manöver wie Sturzflug oder zu nahes Fliegen an anderen Luftfahrzeugen sind verboten.
  4. Der Pilot darf nur im Falle einer Notlage, wie beispielsweise einem Absturz oder technischem Versagen, das Flugzeug verlassen.
  5. Das Überfliegen von Sperrzonen ist nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um Polizei- oder Rettungseinsätze.
  6. Das Abfeuern von Waffen aus einem Flugzeug oder einem Hubschrauber ist untersagt.
  7. Das Fliegen in Luftfahrtverbotszonen ist strengstens verboten.

§1 Gefährliche Manöver

Hafteinheiten 8 Geldstrafe 5000 Euro

§2 Fliegen ohne Lizens

Hafteinheiten 5 Geldstrafe 4000 Euro

§3 Landungen außerhalb der Landebahn

Hafteinheiten 10 Geldstrafe 10000 Euro, Flugschein weg

§4 Fliegen mit Drogen und Illegalen Substanzen

Hafteinheiten 5 Geldstrafe 3000 Euro, 

§5 Fliegen unter Drogen und Alkohol Einfluss

Hafteinheiten 8 Geldstrafe 5000 Euro, Flugschein weg, Beschlagnahmung des Luftfahrzeugs

§6 Nicht mitführen des Erste-Hilfe-Kasten

Hafteinheiten 0 Geldstrafe 1000 Euro, 

§7 Nicht mitführen eines Fallschirms

Hafteinheiten 3 Geldstrafe 2000 Euro, 

§8 Tieffliegen unter der 130 Meter Höhe

Hafteinheiten 2 Geldstrafe 500 Euro, 

§9 Kreisfliegen über Sperrzonen

Hafteinheiten 2 Geldstrafe 500 Euro, 

§10 Kreisfliegen über Sperrzonen

Hafteinheiten 2 Geldstrafe 500 Euro,