§1 Gültigkeit des Gesetzes
• Die erlassenen Gesetze gelten auf dem gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraums sowie sämtlicher Gewässer (Seen und Meer). Ausgenommen ist das Meeresgebiet nördlich des Fischerdorfes.
• Dieses Strafgesetzbuch regelt die öffentliche Ordnung, die Strafverfolgung sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Staatsgebiet von Pizzaland.
• Umrechnung Haft: 1 Hafteinheit (HE) = 10 Minuten Haft. Bei Uneinbringlichkeit von Geldstrafen gilt: 1.000 € = 1 HE.
§2 Begriffe
Im Sinne dieses Gesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Beamte / Staatsbeamte: Alle Mitarbeiter staatlicher Behörden.
Exekutivbeamte: Mitarbeiter der Polizei und der Mountainrangers.
Behörden: Rettungsdienst, Feuerwehr, ADAD sowie die Stadtverwaltung von Pizzaland.
Fahrzeug: Jegliches Fortbewegungsmittel, unabhängig von Art oder Antrieb.
StVO: Straßenverkehrsordnung.
WaffG: Waffengesetz.
LuftVG: Luftfahrtgesetz.
Ordnungswidrigkeit: Ein Tatbestand, der nach Gesetz ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Straftat / Verbrechen: Ein Tatbestand, der nach Gesetz mit Freiheitsstrafe bestraft wird.
Unfall: Ein Ereignis im Straßen-, See- oder Luftverkehr, bei dem Personen- oder Sachschäden entstehen.
Personenkontrolle: Durchsuchung oder Leibesvisitation einer Person.
Illegales Glücksspiel: Ein Spiel ohne behördliche Genehmigung, dessen Ausgang, Gewinn oder Verlust überwiegend vom Zufall abhängt.
§3 Strafverfolgung
Abs.1 Exekutivbeamte sind verpflichtet, Straftaten zu verfolgen, auch ohne entsprechenden Antrag.
Abs.2 Ordnungswidrigkeiten müssen von Exekutivbeamten nicht zwingend verfolgt werden.
Abs.3 Polizei und Mountainrangers erhalten Sonderrechte zur Durchführung von Checkpoints sowie zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit diesen Checkpoints stehen.
Abs.4 Jeder Einwohner ist berechtigt, eine Person bei einer Straftat bis zum Eintreffen der Polizei oder der Mountain Ranger festzuhalten. Dabei muss unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Exekutivbehörden erfolgen.
Abs.5 Ab sofort ist das Abschießen von Hubschraubern und Flugzeugen erlaubt
§3.1 Rechtsstaatsparagraph
Abs.1
Anwaltsrecht & Konsolidierungspflicht
Sobald eine beschuldigte Person eine gegen sie verhängte Strafe anzweifelt oder nicht anerkennt, ist ein Anwalt hinzuzuziehen. Ab diesem Zeitpunkt darf das Verfahren nur noch unter Beteiligung eines Anwalts fortgeführt werden. Abs.2
Allgemein
Verhältnismäßigkeit der Mittel Jede polizeiliche Maßnahme muss notwendig, geeignet und angemessen sein. Das Anlegen von Handschellen bei einer kooperativen Person ohne Fluchtgefahr ist z.B. unverhältnismäßig und kann zu Strafmilderung führen. Strafmaß Das Strafmaß richtet sich nach den Umständen der Tat sowie dem Verhalten der beschuldigten Person. Sozialleistungen Zur Begleichung von Strafen oder Schulden können Arbeitsleistungen im Staatsdienst angeordnet werden. Diese tragen dazu bei, offene Forderungen schneller zu reduzieren. Abs.3
Anwalt
Dienstweg für Anwälte Haftprüfung: Ein Anwalt muss das Recht haben, bei einem Richter oder dem Höchstrangigen Polizisten/SEK’ler eine sofortige Prüfung der Festnahme zu verlangen. Haftprüfung Ein Anwalt muss das Recht haben, bei einem Richter oder dem Höchstrangigen Polizisten/SEK’ler eine sofortige Prüfung der Festnahme zu verlangen. Akteneinsicht Der beschuldigten Person sowie ihrem Anwalt ist auf Verlangen Einsicht in die vorliegenden Beweise und Aussagen zu gewähren. Abs.4
Pflichten der Exekutive
Belehrungspflicht Jeder Festgenommene muss über seine Rechte aufgeklärt werden (Recht auf Schweigen, Recht auf einen Anwalt). Geschieht dies nicht, muss die Strafe gemildert oder das Verfahren eingestellt werden. Abs.5
Rechte des Beschuldigten
Unschuldsvermutung Festschreiben, dass die Schuld zweifelsfrei bewiesen werden muss („In dubio pro reo“). Wenn die Polizei nur eine vage Vermutung hat, muss der Anwalt den Klienten freibekommen können. Vorsatz und Fahrlässigkeit Handlungen aus Vorsatz werden voll bestraft, fahrlässige Handlungen führen zu einem geminderten Strafmaß. Notwehr Handlungen zur Abwehr eines unmittelbaren Angriffs auf sich selbst oder andere sind zulässig, sofern sie angemessen sind. Rechtswidrig festnahmen Wenn ein Bürger festgenommen wurde, sich aber im Nachhinein (durch dich als Anwalt) herausstellt, dass die Festnahme rechtswidrig war, hat der Bürger Anspruch auf Entschädigung. 1000€ pro zu Unrecht abgesessener Strafe, zahlbar aus dem Budget des Police Department/SEK. Das sorgt dafür, dass Polizisten/SEK’ler vorsichtiger werden.
§4 Immunität
Abs.1 Hochrangige Staatsbeamte genießen Immunität. Bei der Durchführung polizeilichen Maßnahmen ist grundlegend von polizeilicher Immunität auszugehen.
Abs.2 Die Immunität entfällt bei vorsätzlichen Gewaltverbrechen, Mord, schwerem Raub, Korruption/Bestechung sowie Machtmissbrauch.
§5 Sperrzonen
Abs.1 Beim Betreten der folgenden deklarierten Sperrzonen ist mit einer Festnahme gemäß §5 Abs.2 zu rechnen:
• Außenbereich des Staatsgefängnisses (50 Blöcke, ausgenommen Parkplatz)
• Abgesperrte Bereiche des Polizei-Departments (ausgenommen Eingangsbereich)
• Abgesperrte Bereiche der Mountainrangers (ausgenommen Eingangsbereich)
Abs.2 Das Betreten absolut gesperrter Zonen zieht Schusswaffengebrauch oder eine Festnahme gemäß §5 Abs.3 nach sich:
• Innenbereich des Staatsgefängnisses
Abs.3 In allen genannten Sperrzonen sowie in sämtlichen Krankenhäusern ist das Tragen von Schuss- und Nahkampfwaffen durch Personen, die keine Staatsbediensteten sind, verboten.
§6 Hausfriedensbruch
Abs.1 Das Betreten oder Aufhalten auf einem Privatgrundstück, in einer Privatwohnung oder in privaten Geschäftsräumen ohne Genehmigung des Eigentümers ist verboten, außer, wenn das eigene Leib und Leben in Gefahr ist.
Abs.2 Ausnahmen gelten für Exekutivbeamte, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, um größeren materiellen Schaden abzuwenden, bei dringendem Tatverdacht sowie bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.
§7 Haftung
Abs.1 Der Eigentümer eines Fahrzeuges zu Wasser, zu Luft oder auf dem Land haftet immer für die Delikte, die mit diesen begangen werden.
Abs.2 Eine Ausnahme entsteht, wenn der temporäre Besitzer und Fahrer des Fahrzeuges, der dies zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu einer Aussage ins Polizeidepartement kommt oder der Eigentümer einen Mietvertrag vorweisen kann.
Abs.3 Der Eigentümer eines Hauses ist für die begangenen Straftaten auf seinem Grundstück haftbar, wenn entsprechende Straftäter nicht gefasst oder benannt werden können. (Gilt nur für Geldwäsche, Drogenherstellung, Illegale Gegenstände im Haus.)
§8 Zwangsvollstreckung
Wenn Geldbußen nicht innerhalb von 14 Tagen am Kassenautomat bezahlt wurden, landet der Schuldner auf der Fahndungsliste. Sollte der Schuldner nicht zahlungsfähig sein, wird seine Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt. 1 Hafteinheit ist 10 Min Gefängnis. 1000 Euro ist gleich 1 Hafteinheit.
§9 Antragsdelikte
• Das Anzeigen von Antragsdelikten obliegt dem Geschädigten.
• Sobald ein besonderes öffentliches Interesse besteht, behält sich die Staatsanwaltschaft/Exekutive eine Strafverfolgung vor, auch wenn diese nicht die Geschädigten sind.
• Alle Antragsdelikte sind farblich orange hinterlegt.
§ 10 Hausrecht
Abs.1 Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches, Firmengelände und die Befugnis, darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Zahlung eines Eintrittspreises, sowie Zutrittskontrollen).
Abs.2 Das Hausrecht kann vom Eigentümer/Betreiber jederzeit an Dritte geteilt werden.
§11 Weisungsbefugnis
Die Stadtverwaltung (Bürgermeister) ist die höchste staatliche Instanz und ist allen Behörden weisungsbefugt.
§12 Straßenverkehrsordnung
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 | Vollgas in der verkehrsberuhigten Zone (Hauptplatz) | – | – | 3.600 € |
| 2 | Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Lizenz | Fahrzeug | 3 | 3.600 € |
| 3 | Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (wer Leib, Leben oder materiellen Schaden fahrlässig in Kauf nimmt, Fahren gegen die Verkehrsrichtung) | Fahrzeug & Führerschein | 6 | 3.600 € |
| 4 | Falschparken | – | – | 900 € |
| 5 | Fahren abseits der Straße | – | – | 1.800 € |
| 6 | Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen | Fahrzeug & Führerschein | 6 | 3.600 € |
| 7 | Nicht Mitführen eines Verbandskastens im Kofferraum | – | – | 600 € |
| 8 | Nicht Mitführen eines Werkzeugkastens im Kofferraum | – |
–
|
600 € |
| 9 | Illegales tuning | Fahrzeug | – | 2.500€ |
§13 Betäubungsmittelgesetz
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 |
Drogenbesitz: MDMA-Pille, Kokain-Blatt, Kokain-Beutel, Magic Mushroom, Crystal-Meth-Platte, Koodein, Lean, mehr als 3 Joints, Haschbrownies, Weedbacon, Hanftee, Hanf Shisha. Ab 1 kg verdoppelt sich die Strafe.
|
Alle illegalen Items | 6 | 3.600 € |
| 2 |
Drogenhandel ohne Lizenz: MDMA-Pille, Kokain-Beutel, Kokain-Blatt, Koodein, Lean, Magic Mushroom, Crystal-Meth-Platte, Weiße Meth-Platte
|
Alle illegalen Items | 8 | 6.000 € |
| 3 |
Anbau / Herstellung von Drogen: MDMA-Pille, Kokain-Blatt, Kokain-Beutel, Magic Mushroom, Koodein, Lean, Crystal-Meth-Platte, Weiße Meth-Platte
|
Alle illegalen Items | 8 | 6.000 € |
| 4 | Drogenkonsum | Alle illegalen Items | 3 | 3.600 € |
§14 Gewerberecht
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 | Betreiben eines Gewerbes ohne Lizenz | Betriebsstätte | – | 15000€ |
| 2 | Steuerhinterziehung | Gewerbeschein + Unternehmen | 15 | Steuernachzahlung + 15000€ |
§15 Wirtschaftskriminalität
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 | Diebstahl eines KFZ / Flugzeug / Boot | Rückführung des Diebesgutes | 2 | 3600€ |
| 2 | Raub | Rückführen des Diebesgutes | 10 | 3600€ |
| 3 | Schwerer Raub | Rückführen des Diebesgutes | 20 | 6000€ |
| 4 | Betrug | Ausgleich des entstandenen Schadens | 3 | 3000€ |
| 5 | Bestechen von Staatsbeamten | – | – | 6000€ |
| 6 | Erpressung | Ausgleich des entstandenen Schadens | 3 | 3000€ |
| 7 |
Besitz von Staats / Fraktionseigentum
|
Rückführung des Diebesgutes | – | 12000€ |
| 8 |
Besitz von illegalen Gegenständen:
|
Alle illegalen Gegenstände | 6 | 3600€ |
| 9 |
Handel von illegalen Gegenständen:
|
Alle illegalen Gegenstände | 8 | 6000€ |
| 10 | Erschleichen von Leistungen | Ausgleich des entstandenen Schadens | – | 2400€ |
| 11 | Raubüberfall | Rückführung des Diebesgutes | 10 | 3600€ |
| 12 | Bewaffneter Raubüberfall | Rückführung des Diebesgutes | 20 | 6000€ |
| 13 | Durchführung von illegalem Glücksspiel | Ausgleich des entstandenen Schadens | 10 | 3600€ |
| 14 | Werben für illegales Glückspiel | Ausgleich des entstandenen Schadens | 2 | 1800€ |
| 15 | Schwarzarbeit | – | 2 | 2000€ |
§16 Waffendelikte
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 | Führen einer Waffe ohne Lizenz | Waffe | 2 | 1800€ |
| 2 | Mit gezogener Waffe in der Öffentlichkeit herumlaufen | Waffe | – | 1800€ |
| 3 | Besitz einer illegalen Waffe | Waffe + Aufsätze | 4 | 3600€ |
| 4 | Unberechtigter Waffengebrauch | Waffe + Schein + Aufsätze | 2 | 1800€ |
| 5 | Waffenhandel | Waffe | 6 | 3600€ |
| 6 | Waffenherstellung | Waffe | 6 | 3600€ |
§17 Körperliche Integrität
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 | Belästigung | – | – | 1200€ |
| 2 | Freiheitsberaubung | – | 2 | 1200€ |
| 3 | Geiselnahme | – | 4 | 3600€ |
| 4 | Beleidigung / Rufmord | – | – | 1200€ |
| 5 | Verleumdung | – | – | 2000€ |
| 6 | Drohung | – | – | 600€ |
| 7 | Unterlassene Hilfeleistung | – | – | 600€ |
| 8 | Körperverletzung | – | – | 1200€ |
| 9 | Schwere Körperverletzung | – | 5 | 3000€ |
| 10 | Totschlag / versuchter Mord | – | 5 | 3000€ |
| 11 | Mord | – | 10 | 6000€ |
| 12 | Mord in mehreren Fällen | – | 20 | 12000€ |
§18 Umgang mit Beamten
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 | Umgehung einer polizeilichen Maßnahme | – | – | 300€ |
| 2 | Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten | – | 5 | 2400€ |
| 3 | Behinderung eines Beamten | – | – | 900€ |
| 4 | Missachtung polizeilicher Maßnahmen | – | 2 | 900€ |
| 5 | Behinderung eines Beamten beim Einsatz | – | 2 | 900€ |
| 6 | Beleidigung | – | – | 1200€ |
| 7 | Vertuschung von Beweismaterial | – | – | 1200€ |
§19 Sonstige Delikte
| § | Grund | Beschlagnahmung | Hafteinheiten | Geldstrafe |
| 1 | Betreten von Sperrzonen, Nichteinhalten eines Platzverbots | – | 3 | 1200€ |
| 2 | Vermummungsverbot | – | – | 900€ |
| 3 | Amtsanmaßung | – | 10 | 6000€ |
| 4 | Missbrauch des Notrufs | – | – | 1800€ |
| 5 | Sachbeschädigung | Erstattung des Sachschadens | – | 1200€ |
| 6 | Aufforderung zu Straftaten | – | – | 1200€ |
| 7 | Angabe falscher Informationen | – | – | 300€ |
| 8 | Hausfriedensbruch | +Platzverweis | – | 600€ |
| 9 | Falschaussage (Gericht) | – | 5 | 6000€ |
| 10 | Ausbruch aus Gefängnis | + Versuch gibt 1000€ Strafe | 10 | 6000€ |
| 11 | Schweres Dienstvergehen | Kündigung | 5 | 6000€ |
| 12 | Gefangenenbefreiung (Beihilfe/Gefangener) | – | 5 | 3000€ |
| 13 | Störung bei Scenarien (Juwe etc.) | Wird sofort vom Konto abgezogen | – | 6000€ |
| 14 | Tötung eines Hundes | Sofortige Erstattung an den Hundehalter in Höhe von 35.000€ | 20 | 120.000€ |
