§1 Gültigkeit des Gesetzes

Die erlassenen Gesetze gelten auf dem gesamten Staatsgebiet, einschließlich des Luftraums sowie sämtlicher Gewässer (Seen und Meer). Ausgenommen ist das Meeresgebiet nördlich des Fischerdorfes.

• Dieses Strafgesetzbuch regelt die öffentliche Ordnung, die Strafverfolgung sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Staatsgebiet von Pizzaland.

• Umrechnung Haft: 1 Hafteinheit (HE) = 10 Minuten Haft. Bei Uneinbringlichkeit von Geldstrafen gilt: 1.000 € = 1 HE.

§2 Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen:

Beamte / Staatsbeamte: Alle Mitarbeiter staatlicher Behörden.

Exekutivbeamte: Mitarbeiter der Polizei und der Mountainrangers.

Behörden: Rettungsdienst, Feuerwehr, ADAD sowie die Stadtverwaltung von Pizzaland.

Fahrzeug: Jegliches Fortbewegungsmittel, unabhängig von Art oder Antrieb.

StVO: Straßenverkehrsordnung.

WaffG: Waffengesetz.

LuftVG: Luftfahrtgesetz.

Ordnungswidrigkeit: Ein Tatbestand, der nach Gesetz ausschließlich mit einer Geldstrafe geahndet wird.

Straftat / Verbrechen: Ein Tatbestand, der nach Gesetz mit Freiheitsstrafe bestraft wird.

Unfall: Ein Ereignis im Straßen-, See- oder Luftverkehr, bei dem Personen- oder Sachschäden entstehen.

Personenkontrolle: Durchsuchung oder Leibesvisitation einer Person.

Illegales Glücksspiel: Ein Spiel ohne behördliche Genehmigung, dessen Ausgang, Gewinn oder Verlust überwiegend vom Zufall abhängt.

§3 Strafverfolgung

Abs.1 Exekutivbeamte sind verpflichtet, Straftaten zu verfolgen, auch ohne entsprechenden Antrag.

Abs.2 Ordnungswidrigkeiten müssen von Exekutivbeamten nicht zwingend verfolgt werden.

Abs.3 Polizei und Mountainrangers erhalten Sonderrechte zur Durchführung von Checkpoints sowie zur Verfolgung von Straftaten, die im Zusammenhang mit diesen Checkpoints stehen.

Abs.4 Jeder Einwohner ist berechtigt, eine Person bei einer Straftat bis zum Eintreffen der Polizei oder der Mountain Ranger festzuhalten. Dabei muss unverzüglich eine Meldung an die zuständigen Exekutivbehörden erfolgen.

Abs.5 Ab sofort ist das Abschießen von Hubschraubern und Flugzeugen erlaubt

§4 Immunität

Abs.1 Hochrangige Staatsbeamte genießen Immunität. Bei der Durchführung polizeilichen Maßnahmen ist grundlegend von polizeilicher Immunität auszugehen.

Abs.2 Die Immunität entfällt bei vorsätzlichen Gewaltverbrechen, Mord, schwerem Raub, Korruption/Bestechung sowie Machtmissbrauch.

§5 Sperrzonen

Abs.1 Beim Betreten der folgenden deklarierten Sperrzonen ist mit einer Festnahme gemäß §5 Abs.2 zu rechnen:

• Außenbereich des Staatsgefängnisses (50 Blöcke, ausgenommen Parkplatz)

• Abgesperrte Bereiche des Polizei-Departments (ausgenommen Eingangsbereich)

• Abgesperrte Bereiche der Mountainrangers (ausgenommen Eingangsbereich)

Abs.2 Das Betreten absolut gesperrter Zonen zieht Schusswaffengebrauch oder eine Festnahme gemäß §5 Abs.3 nach sich:

• Innenbereich des Staatsgefängnisses

Abs.3 In allen genannten Sperrzonen sowie in sämtlichen Krankenhäusern ist das Tragen von Schuss- und Nahkampfwaffen durch Personen, die keine Staatsbediensteten sind, verboten.

§6 Hausfriedensbruch

Abs.1 Das Betreten oder Aufhalten auf einem Privatgrundstück, in einer Privatwohnung oder in privaten Geschäftsräumen ohne Genehmigung des Eigentümers ist verboten, außer, wenn das eigene Leib und Leben in Gefahr ist.

Abs.2 Ausnahmen gelten für Exekutivbeamte, wenn eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt, um größeren materiellen Schaden abzuwenden, bei dringendem Tatverdacht sowie bei einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

§7 Haftung

Abs.1 Der Eigentümer eines Fahrzeuges zu Wasser, zu Luft oder auf dem Land haftet immer für die Delikte, die mit diesen begangen werden.

Abs.2 Eine Ausnahme entsteht, wenn der temporäre Besitzer und Fahrer des Fahrzeuges, der dies zum Tatzeitpunkt geführt hat, zu einer Aussage ins Polizeidepartement kommt oder der Eigentümer einen Mietvertrag vorweisen kann.

Abs.3 Der Eigentümer eines Hauses ist für die begangenen Straftaten auf seinem Grundstück haftbar, wenn entsprechende Straftäter nicht gefasst oder benannt werden können. (Gilt nur für Geldwäsche, Drogenherstellung, Illegale Gegenstände im Haus.)

§8 Zwangsvollstreckung

Wenn Geldbußen nicht innerhalb von 14 Tagen am Kassenautomat bezahlt wurden, landet der Schuldner auf der Fahndungsliste. Sollte der Schuldner nicht zahlungsfähig sein, wird seine Geldstrafe in eine Haftstrafe umgewandelt. 1 Hafteinheit ist 10 Min Gefängnis. 1000 Euro ist gleich 1 Hafteinheit.

§9 Antragsdelikte

• Das Anzeigen von Antragsdelikten obliegt dem Geschädigten.

• Sobald ein besonderes öffentliches Interesse besteht, behält sich die Staatsanwaltschaft/Exekutive eine Strafverfolgung vor, auch wenn diese nicht die Geschädigten sind.

• Alle Antragsdelikte sind farblich orange hinterlegt.

§ 10 Hausrecht

Abs.1 Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des Wohnbereiches, Firmengelände und die Befugnis, darüber zu entscheiden, wem der Zutritt zu einer privaten Örtlichkeit gestattet und wem er verwehrt wird, sowie die Befugnis, ein Zutrittsrecht von der Erfüllung von Bedingungen abhängig zu machen (z. B. von der Zahlung eines Eintrittspreises, sowie Zutrittskontrollen).

Abs.2 Das Hausrecht kann vom Eigentümer/Betreiber jederzeit an Dritte geteilt werden.

§11 Weisungsbefugnis

Die Stadtverwaltung (Bürgermeister) ist die höchste staatliche Instanz und ist allen Behörden weisungsbefugt.

§12 Straßenverkehrsordnung

 

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Vollgas in der verkehrsberuhigten Zone (Hauptplatz) 3.600 €
2 Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Lizenz Fahrzeug 3 3.600 €
3 Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (wer Leib, Leben oder materiellen Schaden fahrlässig in Kauf nimmt, Fahren gegen die Verkehrsrichtung) Fahrzeug & Führerschein 6 3.600 €
4 Falschparken 900 €
5 Fahren abseits der Straße 1.800 €
6 Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen Fahrzeug & Führerschein 6 3.600 €
7 Nicht Mitführen eines Verbandskastens im Kofferraum 600 €
8 Nicht Mitführen eines Werkzeugkastens im Kofferraum

 

600 €
9  Illegales tuning Fahrzeug 2.500€

§13 Betäubungsmittelgesetz

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1

Drogenbesitz: MDMA-Pille, Kokain-Blatt, Kokain-Beutel, Magic Mushroom, Crystal-Meth-Platte, Koodein, Lean, mehr als 3 Joints, Haschbrownies, Weedbacon, Hanftee, Hanf Shisha. Ab 1 kg verdoppelt sich die Strafe.

Alle illegalen Items 6 3.600 €
2

Drogenhandel ohne Lizenz: MDMA-Pille, Kokain-Beutel, Kokain-Blatt, Koodein, Lean, Magic Mushroom, Crystal-Meth-Platte, Weiße Meth-Platte

Alle illegalen Items 8 6.000 €
3

Anbau / Herstellung von Drogen: MDMA-Pille, Kokain-Blatt, Kokain-Beutel, Magic Mushroom, Koodein, Lean, Crystal-Meth-Platte, Weiße Meth-Platte

Alle illegalen Items 8 6.000 €
4 Drogenkonsum Alle illegalen Items 3 3.600 €

§14 Gewerberecht

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Betreiben eines Gewerbes ohne Lizenz Betriebsstätte 15000€
2 Steuerhinterziehung Gewerbeschein + Unternehmen 15 Steuernachzahlung + 15000€

§15 Wirtschaftskriminalität

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Diebstahl eines KFZ / Flugzeug / Boot Rückführung des Diebesgutes 2 3600€
2 Raub Rückführen des Diebesgutes 10 3600€
3 Schwerer Raub Rückführen des Diebesgutes 20 6000€
4 Betrug Ausgleich des entstandenen Schadens 3 3000€
5 Bestechen von Staatsbeamten 6000€
6 Erpressung Ausgleich des entstandenen Schadens 3 3000€
7

Besitz von Staats / Fraktionseigentum

 

Rückführung des Diebesgutes 12000€
8

Besitz von illegalen Gegenständen:
Langwaffen jeglicher Art
Waffenteile
Schweißbrenner
Dolch
Dietrich
Dreizack
Laserschwert
Blendgranaten

 

Alle illegalen Gegenstände 6 3600€
9

Handel von illegalen Gegenständen:
Langwaffen jeglicher Art
Waffenteile
Schweißbrenner
Dolch
Dietrich
Dreizack
Laserschwert
Blendgranaten

 

Alle illegalen Gegenstände 8 6000€
10 Erschleichen von Leistungen Ausgleich des entstandenen Schadens 2400€
11 Raubüberfall Rückführung des Diebesgutes 10 3600€
12 Bewaffneter Raubüberfall Rückführung des Diebesgutes 20 6000€
13 Durchführung von illegalem Glücksspiel Ausgleich des entstandenen Schadens 10 3600€
14 Werben für illegales Glückspiel Ausgleich des entstandenen Schadens 2 1800€
15 Schwarzarbeit 2 2000€

§16 Waffendelikte

 

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Führen einer Waffe ohne Lizenz Waffe 2 1800€
2 Mit gezogener Waffe in der Öffentlichkeit herumlaufen Waffe 1800€
3 Besitz einer illegalen Waffe Waffe + Aufsätze 4 3600€
4 Unberechtigter Waffengebrauch Waffe + Schein + Aufsätze 2 1800€
5 Waffenhandel Waffe 6 3600€
6 Waffenherstellung Waffe 6 3600€

§17 Körperliche Integrität

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Belästigung 1200€
2 Freiheitsberaubung 2 1200€
3 Geiselnahme 4 3600€
4 Beleidigung / Rufmord 1200€
5 Drohung 600€
6 Unterlassene Hilfeleistung 600€
7 Körperverletzung 1200€
8 Totschlag / versuchter Mord 5 3000€
9 Mord 10 6000€
10 Mord in mehreren Fällen 20 12000€

§18 Umgang mit Beamten

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Umgehung einer polizeilichen Maßnahme 300€
2 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten 5 2400€
3 Behinderung eines Beamten 900€
4 Missachtung polizeilicher Maßnahmen 2 900€
5 Behinderung eines Beamten beim Einsatz 2 900€
6 Beleidigung 1200€
7 Vertuschung von Beweismaterial 1200€

 

§19 Sonstige Delikte

 

§ Grund Beschlagnahmung Hafteinheiten Geldstrafe
1 Betreten von Sperrzonen, Nichteinhalten eines Platzverbots 3 1200€
2 Vermummungsverbot 900€
3 Amtsanmaßung 10 6000€
4 Missbrauch des Notrufs 1800€
5 Sachbeschädigung Erstattung des Sachschadens 1200€
6 Aufforderung zu Straftaten 1200€
7 Angabe falscher Informationen 300€
8 Hausfriedensbruch +Platzverweis 600€
9 Falschaussage (Gericht) 5 6000€
10 Ausbruch aus Gefängnis + Versuch gibt 1000€ Strafe 10 6000€
11 Schweres Dienstvergehen Kündigung 5 6000€
12 Gefangenenbefreiung (Beihilfe/Gefangener) 5 3000€
13 Störung bei Scenarien (Juwe etc.) Wird sofort vom Konto abgezogen 6000€
14 Tötung eines Hundes Sofortige Erstattung an den Hundehalter in Höhe von 35.000€ 20 120.000€

 

Polizei/Mountain Ranger Vorschriften

Vorwort

Die folgenden Regeln dienen als grundlegende Richtlinien für Einsätze. Je nach Situation kann von diesen Regeln abgewichen werden, solange dies gut begründet ist.

 

• Vorgehensweise bei einem Einsatz

Einsatzannahme: Sobald der Einsatz eingegangen ist und sich alle Kräfte auf dem Weg befinden, ist das Verhalten entscheidend. Ziel ist ein möglichst erfolgreicher Einsatz.

Ersteinsatzkraft: Die erste Person vor Ort verschafft sich einen Überblick über die Situation. Sie entscheidet, ob sofortiges Eingreifen erforderlich ist oder ob zunächst abgewartet werden kann.

Einsatzfunk: Wenn kein sofortiges Eingreifen nötig ist (z.B. keine aktive Schießerei), wird zuerst ein Einsatzfunk aktiviert. Danach wartet die erste Person, bis alle Einsatzkräfte eingetroffen sind.

 

Rollenverteilung:

Einsatzleiter: Leitet den Einsatz.

Back Stapper (1–2 Personen): Schicken Zivilisten weg und beobachten Gefahren.

Unterstützer der Verhandlungen: Steht neben dem Einsatzleiter und unterstützt bei Geisel- oder Tatverdächtigenverhandlungen.

SEK Sniper (falls vorhanden): Feste Scharfschützenposition.

Restliche Kräfte: Positionieren sich in sicherem Abstand und warten auf weitere Befehle.

Entscheidung über Eingriff: Je nach Anzahl der Geiseln und Verhalten der Verdächtigen wird entschieden, ob:

Ein Zugriff erfolgt, 

Tatverdächtige abgefangen werden, oder

die Täter mit der Beute ziehen gelassen werden.

 

• Kriterien für einen Eingriff

Geiselschutz: Das Leben der Geiseln hat oberste Priorität. Ein Zugriff darf nicht erfolgen, solange Geiseln gefährdet sind.

Verhandlungen: Möglich ist, dass Geiseln durch Verhandlungen so positioniert werden, dass ein Zugriff risikoarm ist.

 

Alternativen:

Verfolgung der Täter beim Fliehen.

Beobachtung von Händlern, bei denen gestohlene Güter verkauft werden sollen.

 

Weitere Faktoren:

Unterzahl: Bei deutlicher Unterlegenheit ist ein Eingriff meist riskant.

Verhalten der Täter: Nicht kooperatives oder aggressives Verhalten kann ein Eingreifen notwendig machen, z.B. bei Geiselnahme oder Gewaltanwendung.

 

• Stürmung

Geplante Stürmung:

Benötigt einen Durchsuchungsbeschluss.

Wird frühzeitig angekündigt.

Dient der Durchsuchung eines Grundstücks und der Beschlagnahmung illegaler Gegenstände.

 

Situationsbedingter Zugriff:

Kein Durchsuchungsbeschluss nötig.

Dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Situation bereits auf dem Gelände begonnen hat.

Ziel ist Geiselbefreiung oder unmittelbare Gefahrenabwehr, nicht der Diebstahl illegaler Gegenstände.

Nicht erlaubt:

Auf einem Grundstück warten, bis die Besitzer zurückkehren, um diese abzufangen.

 

• Sonstiges

Bei einer Ausweißkontrolle, ist es OOC zu werten, wenn auf dem Ausweis eine Zugehörigkeit zu einer Bad-Fraktion zu erkennen ist

 

Funkdisziplin:

Funkdisziplin ist während des gesamten Einsatzes verpflichtend.

Beim Sprechen mit Passanten kann der Funk kurz verlassen werden.

 

Rangordnung:

Rangfolge muss stets eingehalten werden.

 

Zusammenarbeit PD/Mountain Ranger:

Informationen zwischen PD und Mountain Ranger müssen sofort geteilt werden.

Beamte unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten und dürfen keine geheimen Einsatzinformationen weitergeben.

DREH UND GEWINNE!

  • Versuche dein Glück und erhalte einen Gutscheincode!
  • 1mal drehen pro E-Mail.
  • Nicht cheaten!
VERSUCHE DEIN GLÜCK